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Widerrufsbutton im JTL-Shop: Pflicht seit 19.06.2026 und was in der Praxis hakt

Seit Juni braucht jeder B2C-Shop eine Widerrufsfunktion. JTL-Shop bringt sie ab 5.7 mit — sichtbar ist sie damit aber noch nicht überall, vor allem nicht auf dem Handy.

Eine Hand füllt mit rotem Stift ein Formular auf einem Holztisch am Fenster aus, daneben ein aufgeklappter Laptop und ein Stapel Notizzettel
Der Widerrufsbutton ist im Kern ein Formular mit zwei Klicks — und einer Bestätigung, die beim Kunden ankommen muss.

Seit dem 19. Juni 2026 gilt für Onlineshops, die an Verbraucher verkaufen, eine neue Pflicht: Neben der Widerrufsbelehrung muss es eine elektronische Widerrufsfunktion geben — umgangssprachlich den Widerrufsbutton. Der Kunde soll einen Vertrag so einfach widerrufen können, wie er ihn geschlossen hat: mit ein paar Klicks im Shop, ohne Mail, ohne Brief, ohne Suche nach der richtigen Adresse.

Die gute Nachricht für JTL-Händler: JTL-Shop bringt die Funktion seit Version 5.7 mit. Die weniger gute: Dass sie im Shop eingebaut ist, heißt nicht, dass sie auch dort erscheint, wo das Gesetz sie haben will. Darum geht es in diesem Beitrag.

Vorweg, wie beim Gewährleistungslabel: Das hier ist die technische Seite. Was in Ihrem Fall rechtlich gilt, gehört zu einem Anwalt oder Ihrem Rechtstext-Anbieter, nicht in einen Blogbeitrag.

Was das Gesetz verlangt

Grundlage ist die Richtlinie (EU) 2023/2673, die in die Verbraucherrechte-Richtlinie einen neuen Artikel 11a eingefügt hat. Deutschland hat das mit dem Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts umgesetzt (BGBl. 2026 I Nr. 28 vom 5. Februar 2026). Die maßgebliche Vorschrift ist der neue § 356a BGB, in Kraft seit dem 19. Juni 2026.

Betroffen sind Fernabsatzverträge, die über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen werden — der normale Onlineshop mit Verkauf an Verbraucher. Der Ablauf ist im Gesetz erstaunlich genau beschrieben:

  1. Erste Schaltfläche: gut lesbar beschriftet mit „Vertrag widerrufen” oder einer gleichbedeutenden Formulierung. Sie muss während der gesamten Widerrufsfrist ständig verfügbar, hervorgehoben und leicht zugänglich sein.
  2. Eingabe: Der Kunde gibt seinen Namen an, Angaben zur Identifizierung des Vertrags (bzw. des Teils, den er widerrufen will) und den elektronischen Weg, auf dem er die Bestätigung bekommen soll — oder bestätigt diese Angaben, wenn sie schon vorausgefüllt sind.
  3. Zweite Schaltfläche: beschriftet mit „Widerruf bestätigen” oder gleichbedeutend. Erst sie sendet den Widerruf ab.
  4. Eingangsbestätigung: unverzüglich, auf einem dauerhaften Datenträger — praktisch per E-Mail —, mit dem Inhalt des Widerrufs sowie Datum und Uhrzeit des Eingangs.

Wichtig für die Fristen: Ein Widerruf gilt als rechtzeitig, wenn der Kunde ihn vor Fristende über die Funktion abgesendet hat. Wann die Mail bei Ihnen ankommt, spielt dafür keine Rolle.

Kanzleien rechnen damit, dass fehlende oder versteckte Widerrufsbuttons ein beliebtes Abmahnthema werden — sie lassen sich von außen in einer Minute prüfen. Die Einordnung von Noerr fasst das gut zusammen.

Was JTL-Shop mitbringt

JTL hat die Funktion mit JTL-Shop 5.7.0 ausgeliefert. In den Release-Notes im JTL-Forum steht dazu knapp: „Gesetzliche Anforderung des Widerrufsbuttons umgesetzt” (SHOP-7344). Mit 5.7.1 kamen zwei Korrekturen:

  • Die Anzeige des Widerrufsbuttons war an die Linkgruppe „Fuss” gebunden (SHOP-9548) — wer diese Linkgruppe umbenannt oder nicht hatte, sah keinen Button.
  • Die Beschriftung des Bestellnummer-Felds im Widerrufsformular wurde angepasst (SHOP-9551).

Im Shop selbst ist das Formular eine Spezialseite „Online-Widerrufsformular”. Wie Händler im Forum-Thread zu 5.7.0 beschreiben, liegt sie standardmäßig in der versteckten Linkgruppe; angezeigt wird der Button über die Footer-Linkgruppe. Wer die Seite in eine andere Linkgruppe verschiebt, bekommt dort einen einfachen Link statt eines Buttons.

Für die Praxis heißt das: Mindestens 5.7.1 — und weil im 5.7-Zweig danach mehrere Sicherheitspatches erschienen sind (zuletzt der XSS-Patch und weitere), ohnehin der aktuelle Stand des Zweigs oder 5.8.

Shops auf 5.6 und älter

Für ältere Shop-Versionen gibt es keinen Backport. Es bleiben zwei Wege: das Update auf 5.7 oder neuer, oder ein Plugin. Im Forum und im Extension Store gibt es mehrere, teils kostenlos.

Ein Fall aus unserer Praxis: Ein Kundenshop lief im Juni noch auf 5.4. Ein Widerrufsbutton-Plugin war schnell gefunden — wir haben es trotzdem verworfen, weil der Rechtstext-Anbieter des Shops bemängelte, dass die automatische Eingangsbestätigung in der Dokumentation des Plugins nicht beschrieben war. Genau die ist aber gesetzlich vorgeschrieben. Der Shop ist stattdessen auf 5.7.1 gegangen, wo die Bestätigung zum Lieferumfang gehört. Wenn Sie ein Plugin einsetzen: Prüfen Sie diesen Punkt zuerst, nicht zuletzt.

Wo der Button verschwindet: das Handy

Der Fehler, den ich in der Praxis gefunden habe, steht in keiner Release-Notiz. Im selben Kundenshop war nach dem Update alles da: Spezialseite, Formular, Bestätigungsmail. Auf dem Desktop stand „Bestellung widerrufen” sauber im Footer. Auf dem Handy nicht.

Die Ursache liegt im NOVA-Template. Es zeigt die Linkgruppen im Footer auf kleinen Bildschirmen (unter 768 Pixel Breite) als zugeklappte Akkordeons: Man sieht nur die Überschrift, etwa „Informationen”, und muss sie antippen, um die Links darunter zu sehen. Hängt der Widerrufslink in so einer Gruppe, ist er auf dem Handy erst nach einem zusätzlichen Antippen sichtbar. Für eine Funktion, die „hervorgehoben” und „leicht zugänglich” sein soll, ist das mindestens eine Frage wert — und ein großer Teil der Bestellungen kommt heute vom Handy.

Gelöst haben wir es im Child-Template: Eine eigene boxes/box_linkgroups.tpl, die per {extends} die NOVA-Vorlage erweitert und nur die Blöcke für Überschrift und Inhalt so überschreibt, dass die Linkgruppen auch mobil offen dargestellt werden. Wichtig ist {extends} statt einer Kopie der ganzen Datei — eine Kopie friert den Stand des Templates ein, und beim nächsten NOVA-Update fehlt dann alles, was JTL dort neu einbaut. Warum das Child-Template der richtige Ort für solche Änderungen ist, steht auch im Beitrag zum Gewährleistungslabel.

Die Prüfung, die jeder Shop einmal machen sollte

Zehn Minuten, mit einem echten Testkonto:

  1. Version prüfen. Shop-Backend, Systeminformationen. Unter 5.7.1: Update oder Plugin einplanen.
  2. Button suchen — auf dem Handy. Nicht im Entwicklerwerkzeug des Browsers, sondern auf einem echten Telefon. Ist der Button ohne Aufklappen zu sehen?
  3. Testbestellung anlegen und den Widerruf über den Button durchspielen: erste Schaltfläche, Formular, zweite Schaltfläche.
  4. Eingangsbestätigung prüfen. Kommt die Mail an? Steht der Inhalt des Widerrufs drin, dazu Datum und Uhrzeit? Landet sie nicht im Spam?
  5. Eingang auf Händlerseite prüfen. Wer bekommt den Widerruf, wo landet er, und weiß die Person, die die Retouren bearbeitet, dass dieser Weg jetzt existiert?
  6. Spam im Blick behalten. Das Formular ist öffentlich erreichbar. Im Forum berichten Händler von Spam-Einsendungen; in den Shop-Einstellungen lässt sich für das Widerrufsformular eine Captcha-Abfrage aktivieren. Ob und wie das mit dem Anspruch „leicht zugänglich” zusammenpasst, sollten Sie mit Ihrem Rechtstext-Anbieter klären.

Was ich Kunden derzeit empfehle

Wer B2C verkauft und noch nicht auf 5.7.1 oder neuer ist, plant das Update jetzt — mit Testinstanz und in der üblichen Reihenfolge, nicht als Nachtschicht. Wer schon auf 5.7 oder 5.8 ist, macht die Prüfung oben einmal vollständig, mit Handy und Testbestellung. Und wer ohnehin Hand ans Template legt: Den Widerrufsbutton und das Gewährleistungslabel gemeinsam ansehen — beides sind Pflichtangaben, die im Bestellprozess sichtbar sein müssen, und beide hängen am selben Child-Template.

Quellen und weiterführende Informationen

Stand dieses Beitrags: 21.10.2026.

Wenn Sie den Widerrufsbutton in Ihrem Shop prüfen oder nachrüsten lassen wollen: Das ist Teil meiner JTL-Shop-Betreuung — Update, Einbau im Child-Template und die Kontrolle mit Testbestellung auf Desktop und Handy.

Häufige Fragen

Seit wann ist der Widerrufsbutton Pflicht?

Seit dem 19. Juni 2026. Grundlage ist die EU-Richtlinie (EU) 2023/2673, die in die Verbraucherrechte-Richtlinie einen neuen Artikel 11a eingefügt hat. In Deutschland ist das in § 356a BGB umgesetzt, eingeführt durch das Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts (BGBl. 2026 I Nr. 28).

Wer braucht einen Widerrufsbutton?

Jeder Unternehmer, der Fernabsatzverträge mit Verbrauchern über eine Online-Benutzeroberfläche schließt — also praktisch jeder Onlineshop mit B2C-Verkauf. Reine B2B-Shops sind nicht betroffen, weil es dort kein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher gibt. Ob im Einzelfall eine Ausnahme greift, klärt ein Anwalt oder Ihr Rechtstext-Anbieter.

Wie muss der Widerrufsbutton ablaufen?

Zweistufig. Eine erste Schaltfläche, beschriftet mit „Vertrag widerrufen“ oder gleichbedeutend, führt zu einer Eingabe von Name, Vertragsangaben und dem Weg für die Eingangsbestätigung. Erst eine zweite Schaltfläche, beschriftet mit „Widerruf bestätigen“ oder gleichbedeutend, sendet den Widerruf ab. Danach muss der Händler unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Inhalt, Datum und Uhrzeit auf einem dauerhaften Datenträger schicken, in der Praxis per E-Mail.

Kann JTL-Shop den Widerrufsbutton selbst?

Ja, ab JTL-Shop 5.7.0. JTL führt in den Release-Notes die „gesetzliche Anforderung des Widerrufsbuttons“ als umgesetzt (SHOP-7344). In 5.7.1 wurde ein Fehler behoben, durch den die Anzeige des Buttons an die Linkgruppe „Fuss“ gebunden war. Wer 5.7.0 einsetzt, sollte deshalb mindestens auf 5.7.1 gehen — wegen der späteren Sicherheitspatches ohnehin auf den aktuellen Stand des Zweigs.

Was mache ich mit JTL-Shop 5.6 oder älter?

Entweder auf 5.7 oder neuer aktualisieren oder ein Plugin einsetzen. Bei Plugins lohnt die Prüfung, ob die automatische Eingangsbestätigung dokumentiert ist und funktioniert — sie ist gesetzlich vorgeschrieben und der Teil, der am häufigsten fehlt.

Reicht ein Link „Widerruf“ im Footer?

Das Gesetz verlangt, dass die Funktion während der Widerrufsfrist ständig verfügbar, hervorgehoben platziert und leicht zugänglich ist. Ob eine konkrete Gestaltung das erfüllt, ist eine Rechtsfrage. Technisch lohnt in jedem Fall die Kontrolle auf dem Handy: Im NOVA-Template klappen die Linkgruppen im Footer auf kleinen Bildschirmen zu, ein dort einsortierter Link ist dann erst nach einem Antippen sichtbar.

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